Vorbestraft nach Frustfoul
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Der gefoulte Spieler erlitt einen Durchbruch des linken Waden- und Schienbeins und musste 4 Tage lang im Krankenhaus stationär behandelt werden. Zudem konnte der Gefoulte 8 Wochen lang nicht arbeiten. Ob er mittlerweile wieder Fußball spielt, ist nicht bekannt.
Saftige Geldstrafe für Frustfoul
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Täter legten gegen das Urteil Berufung ein – aus jeweils unterschiedlichen Gründen: Für die Staatsanwaltschaft war das Urteil zu milde und für den Täter war das Urteil zu hart – er forderte einen Freispruch.
Im November 2019 erhöhte das Landgericht Hannover in zweiter Instanz das Urteil. Der Täter wurde nunmehr zu einer saftigen Geldstrafe von insgesamt 4.800 € verurteilt. Das Strafmaß lag dieses Mal bei 120 Tagessätzen. Damit war der Täter nicht nur vorbestraft, sondern es fand sich auch ein Eintrag in seinem Führungszeugnis wieder. Zwar wehrte sich der Täter erneut juristisch gegen das belastende Urteil. Doch das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 18.06.2020, Aktenzeichen: 36 Ns 97/19) bestätigte die Rechtsauffassung des Landgerichts Hannover.
"Ein grob regelwidriges Foul"
Doch selbst wenn die Schwelle zur Körperverletzung überschritten sein sollte, beispielsweise wenn der Gefoulte ärztlich versorgt werden muss und sogar ggf. für einige Spiele ausfällt, ruft dies in seltenen Fällen auch die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan. Der Grund hierfür liegt darin, dass Sportler in Fouls, die einen gewissen Grad nicht überschreiten, einwilligen, indem sie spielen. Mit anderen Worten: Sportler sind bei Kontaktsportarten rechtlich damit einverstanden, unter Umständen gefoult zu werden, weil es zum Sport dazugehört.
Wer demnach ein Foul begeht, dass typisch für die Sportart ist (nicht die Verletzung!), bewegt sich im rechtssicheren Raum der Einwilligung. Wer jedoch vorsätzlich ein grob regelwidriges Foul begeht, wie es das Gericht vorausgesetzt hat, verlässt den rechtssicheren Raum der Einwilligung und macht sich unter Umständen strafbar. Ob ein Foul typisch oder grob regelwidrig ist, bestimmt sich nach den Regeln der Sportart und ist eine juristische Einzelfallentscheidung.
Fußballschuhe als Tatwerkzeug
Das Problem für Fußballer liegt in den Fußballschuhen. Wenn die Spieler zur Grätsche ansetzen, werden die Fußballschuhe als gefährliches Tatwerkzeug gewertet. Der rechtliche Hintergrund dieser Regelung ist allerdings außerhalb des Sports zu finden. Ein Opfer, dass vom Täter mit Tritten malträtiert wird, könnte höhere Verletzungen davontragen, wenn der Täter dabei Turn- oder Arbeitsschuhe trägt als wenn er barfuß zutritt.
Grätscht also ein Fußballer einen Spieler um – auch aus der eigenen Mannschaft – und ist dieses Foul sportartenuntypisch und grob regelwidrig, ist die Grätsche nicht von der Einwilligung des Gefoulten gedeckt und es kommt eine gefährliche Körperverletzung in Betracht.
Folgen des Frustfoul-Urteils für Sportler
Zunächst ist festzuhalten, dass das Urteil nicht nur den Fußball betrifft, sondern im Kern auf alle anderen Kontaktsportarten übertragbar ist. Erforderlich ist einzig, dass die betreffende Sportart nach anerkannten Spiel- und Sportregeln ausgeübt wird. Dies dürfte zumindest bei allen Sportarten der Fall sein, die im Deutschen Olympischen Sportbund organisiert sind.
Zudem macht das Urteil deutlich, dass der lange Arm der Justiz auch in den ansonsten autonomen Sport hineinragt. Sportler, die eine erhebliche Verletzung ihrer Gegenspieler in Kauf nehmen, müssen nicht nur mit sportdisziplinarischen Folgen (zum Beispiel Spielsperre) rechnen, sondern auch mit zivilrechtlichen (Schadensersatz, Geltendmachung der Behandlungskosten durch die Krankenversicherung etc.) sowie strafrechtlichen Konsequenzen. – Der Sport ist kein rechtsfreier Raum (mehr)!
Sind Sie Vereinsverantwortlicher oder Sportfunktionär und kommen aus Kiel oder Schleswig-Holstein? Oder kommen Sie aus dem übrigen Bundesland und haben Fragen zum Strafrecht im Sport? Dann nehmen Sie gerne unter info@anwalt-daum.de Kontakt zu mir auf.
Dr. Oliver Daum, Anwalt im Sportrecht
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- 24.06.2020
- 14:51