Vereinswechsel im Amateurfußball: Über Transferklauseln und Spielermarktwerte

Transfers im Profifußball genießen immer eine besondere Aufmerksamkeit. Die Vereine unterstreichen damit nicht nur ihre sportlichen Ambitionen, sondern offenbaren auch einen intimen Einblick in die Vereinskassen. Zudem spielt die Transfersumme oftmals eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung des Marktwertes eines Spielers. Auch im Amateurfußball sind Vereinswechsel für Fans, Vereine und Presse von großem Interesse. Ob Ablösesummen und Transferklauseln im Amateurfußball zulässig sind und wie Spieler ihren Marktwert bemessen können, zeigt dieser Beitrag.

Lesezeit ca. 6 Minuten (1300 Wörter)
Für Vereinswechsel im Amateurfußball legt die Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) offizielle Transferwerte fest, die – wie aufgezeigt wird – zwischen Fußballer und Fußballerinnen unterscheiden (im Folgenden nur die männliche Form). Der Transferwert eines Amateurspielers ist nicht das Gleiche wie sein Marktwert. Der Marktwert erfasst neben der sportlichen Leistung u. a. auch die Unverzichtbarkeit des Spielers auf seiner Position und ggf. seine Stellung innerhalb der Mannschaft. Allerdings kann der Transferwert als Ausgangspunkt für die Bemessung des eigenen Marktwertes im Amateurfußball herangezogen werden.

Dieser Beitrag beleuchtet Vereinswechsel, Ablösesummen und Transferklauseln im Amateurbereich des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV). Doch auch Leser aus anderen Bundesländern sollten weiterlesen, da die Statuten des DFB maßgebend sind und deshalb in den Amateurligen aller Fußballverbände in Deutschland gelten. Die entscheidende Ausgangsfrage vorab lautet daher: Bin ich schon Amateurspieler oder noch Freizeitkicker?

Der Status eines Fußballers: Freizeitkicker, Amateur oder Vertragsspieler?

Nach den Statuten des DFB und des SHFV werden Fußballer in die Kategorien Amateurspieler, Vertragsspieler und Lizenzspieler eingeteilt. Vertragsspieler und Lizenzspieler gelten offiziell als Berufsspieler, Amateurspieler inoffiziell als Freizeit- bzw. Hobbyspieler.

Wer Amateur oder Berufsspieler ist, entscheidet sich allerdings nicht nach der Ligazugehörigkeit des Vereins. Amateurspieler ist vielmehr, wer neben einem sog. Auslagenersatz für z. B. Sprit oder Fußballschuhe einen monatlichen Aufwendungsersatz von maximal 249,99 € erhält. Bekommt ein Spieler 250 € oder mehr pro Monat, gilt er als Vertragsspieler und der Verein muss ihn als solchen beim Verband melden (ein Beitrag zu Vertragsspielern ist hier abrufbar). Als Lizenzspieler werden alle Spieler der 1., 2. und 3. Bundesliga erfasst; bei den Frauen sind die Spielerinnen der 1. und 2. Bundesliga Lizenzspielerinnen.

Transferperioden und Wechselvoraussetzungen im Amateurfußball

Die für den Profibereich festgelegten Transferfenster gelten auch im Amateurfußball. Vereinswechsel in den unteren Ligen dürfen daher nur innerhalb der Wechselperiode I vom 01.07. bis 31.08. und in der Wechselperiode II vom 01.01. bis 31.01. eines jeden Jahres stattfinden. Ausnahmen von diesen starren Fristen werden nur vereinzelt zugelassen.

Darüber hinaus müssen bei einem Vereinswechsel zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der neue Verein beim Verband einen Antrag auf Vereinswechsel stellen und zum anderen muss der alte Verein einen Freigabevermerk erteilen. Nach Informationen auf der Webseite des DFB muss der neue Verein als dritte Voraussetzung stets eine Ablöse zwischen 250 € und mindestens 5.000 € (bei Männern) bzw. zwischen 250 € und mindestens 2.500 € (bei Frauen) zahlen. Dass Ablösesummen verpflichtend sein sollen, deckt sich nach meiner Einschätzung jedoch nicht mit der Spielordnung des DFB und dem Melde- und Passwesen des SHFV. Die Zahlung von Ablösesummen im Amateurfußball ist nicht zwingend.

Ist eine der beiden zuvor genannten Voraussetzungen vor Saisonbeginn nicht erfüllt, bekommt der Spieler innerhalb der Wechselperiode I keine Pflichtspielerlaubnis. Diese könnte ihm dann frühestens zum 1. November erteilt werden. Unabhängig davon kostet ein Vereinswechsel im Amateurfußball in SH 30 €.

Entgegen eines verbreiteten Irrglaubens endet die Mitgliedschaft im alten Verein nicht automatisch mit dem Vereinswechsel. Der Vereinswechsel beendet nur die Spielerlaubnis für den alten Verein. Wechselt ein Spieler den Verein, ohne zugleich die Mitgliedschaft im alten Verein zu beenden, bleibt er Vereinsmitglied und muss z. B. weiterhin die Vereinsbeiträge bezahlen.

Der Freigabevermerk ist entscheidend

Die entscheidende Voraussetzung für einen Vereinswechsel ist der Freigabevermerk des alten Vereins. Hat der Spieler z. B. noch offene Vereinsmitgliedsbeiträge zu begleichen, die Trainingsausrüstung nicht zurückgegeben oder noch Schulden im Vereinsheim, könnte der alte Verein dem Wechsel die Zustimmung versagen. Haben Verein und Spieler darüber hinaus eine Vereinbarung getroffen – wie aufgezeigt wird, sind Transferklauseln im Amateurfußball zulässig (!) – und sieht der Verein die Bedingungen der Vereinbarung als nicht erfüllt an, könnte er auch aus diesem Grund dem Wechsel nicht zustimmen.

Nach den Statuten des SHFV kann die fehlende Zustimmung des alten Vereins aber durch eine Zahlung eines sog. Entschädigungsbetrages ersetzt werden. Bei dem Entschädigungsbetrag handelt es sich um die Ablösesumme im Amateurfußball, die zugleich Ausgangspunkt für die Berechnung des eigenen Marktwertes darstellen kann.

Ablösesummen im Amateurfußball

Der Entschädigungsbetrag ist in den Statuten genau festgelegt und richtet sich nach der Ligazugehörigkeit der ersten Mannschaft des neuen Vereins. Nachfolgend sind die geltenden Beträge aufgelistet, wenn ein Spieler in eine höhere Liga wechselt:

  • in 3. Liga (und höher): 5.000 €
  • in Regionalliga: 3.750 €
  • in Oberliga: 2.500 €
  • in Landesliga: 1.500 €
  • in Verbandsliga: 750 €
  • in Kreisliga: 500 €
  • bis Kreisklasse: 250 €

Der Marktwert eines Spielers, der in der Landesliga spielt, liegt bei +/- 1.500 €. Wechselt ein Spieler in eine niedrigere Liga, errechnet sich die Ablöse aus dem Mittelwert der Ligen. Bei einem Wechsel z. B. aus der Oberliga (2.500 €) in die Verbandsliga (750 €) käme ein Entschädigungsbetrag in Höhe von 1.625 € ((2.500 € + 750 €) / 2) heraus. Entsprechend wäre auch sein Marktwert zu taxieren.

Die Entschädigungsbeträge bei Frauen, die in höhere Ligen wechseln, sind wie folgt (wobei bzgl. eines Wechsels in eine niedrigere Liga ebenfalls ein Mittelwert gebildet wird):

  • in 1. Liga: 2.500 €
  • in 2. Liga: 1.000 €
  • in Regionalliga: 500 €
  • bis Oberliga: 250 €

Ein Widerspruch in den Statuten von DFB und SHFV?

Ein wenig unklar ist jedoch, ob und wann nach den Statuten von DFB und SHFV ein Entschädigungsbetrag gezahlt werden soll. Wie oben erläutert, ist eine Ablöse im Amateurfußball in den Fällen vorgesehen, dass der alte Verein dem Spieler keine Freigabe zum Wechsel erteilt. Die Zahlung der Ablöse, die der neue Verein an den alten Verein zahlt, ersetzt dann den Freigabevermerk des alten Vereins und der Spieler kann ohne Sperre wechseln.

Laut einer Regelung in den Statuten von DFB und SHFV ist die Zustimmung des alten Vereins zum Vereinswechsel aber nur für Wechsel in der Wechselperiode II erforderlich. Vereinswechsel innerhalb der Wechselperiode I bedürften demnach keiner Zustimmung des alten Vereins. Widersprüchlich erscheint es, dass die Statuten an anderer Stelle demgegenüber auch für Vereinswechsel in der Wechselperiode I einen Freigabevermerk voraussetzen. In der Praxis der Amateurligen in SH spielt dies indes keine Rolle: Die Freigabe des alten Vereins ist für Vereinswechsel in beiden Wechselperioden erforderlich.

Transferklauseln im Amateurfußball

Es dürfte ein wenig überraschen, dass Transferklauseln im Amateurfußball nach den Statuten des DFB und SHFV ausdrücklich zulässig sind. Spieler und Vereine können z. B. Vereinbarungen darüber treffen, ob an die Freigabe des alten Vereins die Zahlung einer Ablöse gekoppelt werden soll (Ausstiegsklausel). Dabei ist zu beachten, dass die Ablösesumme die oben genannten Entschädigungsbeträge nicht übersteigen. Anders sieht es da bei Vereinbarungen zwischen den Vereinen aus. Möchte ein Verein einen bestimmten Spieler unbedingt verpflichten, können die Vereine auch eine höhere Ablöse vereinbaren als die festgelegten Entschädigungsbeträge.

Die Statuten des SHFV erlauben nicht die Zahlung eines sog. Handgeldes an Spieler und Vereine. Dieses Verbot gilt im Amateurfußball auch für mögliche Tochtergesellschaften.

Ergebnis

Die Statuten von DFB und SHFV öffnen mit Entschädigungsbeträgen und Transferklauseln einer Teilprofessionalisierung im Amateurfußball die Tür. Jedoch lassen die Regelwerke die Vereine, Spieler und Anwender in Form des Ob und Wie von Entschädigungsbeträgen mit Fragen zurück, die ungeklärt bleiben.

Schriftliche Spielerverträge, Ablösesummen und Vertragsverhandlungen sind bei Vereinen und Spieler im Amateurfußball in SH nicht weit verbreitet. „Zum Glück“, sagen viele Sportfunktionäre und Verantwortliche, die dadurch die Leidenschaft des Sports gefährdet sehen. Vereine und Spieler tun gut daran, sich nicht den finanzpolitischen Möglichkeiten der Statuten von DFB und SHFV hinzugeben.

Sind Sie Fußballer/Fußballerin im Amateurbereich oder Vereinsverantwortlicher und kommen aus Kiel oder Schleswig-Holstein? Oder kommen Sie aus dem übrigen Bundesland und haben Fragen zu den Statuten Ihres Sportverbandes? Dann nehmen Sie gerne unter info@anwalt-daum.de Kontakt zu mir auf.

Dr. Oliver Daum, Anwalt im Sportrecht

Auch interessant: Sportlerverträge im Amateurbereich

Share on email
Share on whatsapp
Share on twitter
Share on xing

1 Kommentar zu „Vereinswechsel im Amateurfußball: Über Transferklauseln und Spielermarktwerte“

  1. Hallo, eine Frage hätte ich da mal.

    Ich habe mich fristgerecht zum 30.06 abgemeldet beim alten Verein.
    War trotzdem 2 Wochen ( nur Training) am mitmachen. Weil der alte Verein mich nicht gehen lassen wollte haben die mich wieder angemeldet aber ohne eine Unterschrift von mir. Bin jetzt sei 2 Monaten beim neuen Verein und habe eine Sperre bis Ende November bekommen da ich beim alten Verein wieder angemeldet worden bin und Mitte Juli wieder mit keiner Freigabe abgemeldet bin.

    Was kann ich tun damit ich vielleicht nächste Woche oder sofort wieder spielen kann ? Weil die Passstelle hat mir gesagt es gibt nichts zu machen !? Aber könnte man dann nicht einfach jeden anmelden. Warum muss ich quasi darunter leider und nicht spielen dürfen weil die mich ohne eine Unterschrift von mir wieder angemeldet haben ?

    Kann man was machen ?

    Lg

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Scroll to Top