Ist es legal, Follower zu kaufen?
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Nicht nur Unternehmen und Influencer wollen viele Follower, sondern auch private Personen. Follower stehen nämlich für einen beliebten und interessanten Social-Media-Account, der weitere Follower nach sich zieht. Heiß begehrt sind Follower aber auch, weil sie die spezielle Währung der sozialen Medien für Reichweite darstellen. Da liegt der Gedanke nahe, sich Follower zu kaufen, um den eigenen (Werbe-)Einfluss zu vergrößern. Das ist aber nicht legal, wie in diesem Beitrag erklärt wird.
Follower kaufen verstößt gegen Plattform-Richtlinien
Dass der Kauf von Followern nicht legal ist, basiert auf einem anderen Grund: Die Richtlinien von Twitter, Facebook, Instagram & Co. enthalten regelmäßig ein ausdrückliches Verbot, Follower zu kaufen und zu verkaufen. So stellt zum Beispiel der Kauf bzw. Verkauf von Followern aber auch von “Gefällt-mir-Klicks” und Retweets bei Twitter eine sog. Plattformmanipulation dar. Ohne es geprüft zu haben, ist davon auszugehen, dass die Richtlinien der anderen Social-Media-Netzwerke ähnliche Regelungen enthalten und dass diese Regelungen einer rechtlichen AGB-Kontrolle standhielten.
Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen?
Wer dennoch gegen die Richtlinie verstößt, muss mit den stärksten Sanktionen rechnen, die das interne Twitter-Arsenal bietet. So warnt Twitter in einem ersten Schritt die übrigen Nutzer vor dem entsprechenden Account und setzt die URL auf eine einsehbare Blacklist. Je nach Intensität und Ausmaß des Verstoßes ist in einem zweiten und dritten Schritt eine temporäre bzw. permanente Sperrung des Accounts zu befürchten. Dagegen laufen Käufer und Verkäufer weniger Gefahr, von Twitter mit Schadensersatzklagen überhäuft zu werden. Denn regelmäßig dürften die Social-Media-Netzwerke keinen Schaden im juristischen Sinne erleiden.
Was besonders Influencern und Unternehmen droht
Der Kauf von Followern könnte nämlich auch gegen das deutsche Wettbewerbsrecht verstoßen, das für professionelle Influencer und Unternehmen gilt. Denn eine hohe Anzahl von Followern eines Accounts suggeriert eine besonders hohe Beliebtheit, die es in der Realität nicht gibt. Solche Täuschungen können eine sog. “unlautere geschäftliche Handlung” gemäß § 3 UWG darstellen und empfindliche Folgen haben.
Der Folgenkatalog des UWG beinhaltet neben dem Schadensersatz auch die Gewinnabschöpfung: Ist es einem konkurrierenden Influencer oder Unternehmen möglich, einem manipulierenden Influencer oder Unternehmen nachzuweisen, dass er/sie/es durch den Kauf von Followern einen Gewinn erwirtschaftet hat, können die Konkurrenten diesen Gewinn verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen. Die Welt im B2B-Bereich ist rau.
Ergebnis
Damit steht das Ergebnis fest: Der Kauf von Followern bei Twitter, Facebook, Instagram etc. ist nicht legal. Das Verbot ergibt sich regelmäßig aus den Richtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattform. Dabei ist es unerheblich, ob Privatpersonen, Profi-Influencer oder Unternehmen die virtuellen Anhänger käuflich erwerben. Influencer und Unternehmen laufen zusätzlich Gefahr, Schadensersatzansprüchen und der Gewinnabschöpfung nach dem Wettbewerbsrecht ausgesetzt zu sein.
Überdies ist zu berücksichtigen, dass es weitere Gründe gibt, auf einen gesunden organischen Wachstum zu setzen. Gekaufte Follower sind oftmals inaktiv und damit nicht die erhofften Multiplikatoren wie echte Follower. Fällt der Schwindel auf, könnte das zudem zu einem gehörigen Imageschaden führen, der am Ende stärker wiegt als die Vorteile des Kaufs von Followern hätten sein können.
Sind Sie Influencer, Unternehmer oder Privatperson und kommen aus Kiel oder Schleswig-Holstein? Oder kommen Sie aus dem übrigen Bundesland und haben Fragen zu den rechtlichen Aspekten der Social-Media-Plattformen? Dann nehmen Sie gerne unter info@anwalt-daum.de Kontakt zu mir auf.
Dr. Oliver Daum, Anwalt im IT-Recht und Datenschutz
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- 19.08.2020
- 18:37
Guten Abend,
und zwar habe ich folgende Frage:
Mein Plan ist es, eine Plattform zu erstellen, wo Nutzer die Möglichkeit haben, Follower, Likes, Kommentare oder YouTube/Spotify/Soundcloud Plays zu kaufen. Der Dienst wird nicht von mir selbst durchgeführt, sondern von einem anderen Anbieter. Die Nutzer bestellen lediglich bei mir auf der Webseite.
Nun stellt sich meine Frage: Ist das jetzt legal aus meiner Sicht? Kann ich dafür belangt werden? Was müsste ich beachten?
Da Sie geschrieben haben, dass dabei kein Kaufvertrag zustanden kommt, brauche ich dann trotzdem ein Gewerbe oder bin ich dann Freiberufler?
Vielen Dank!
Moin,
vielen Dank für die interessante, aber recht konkrete Frage. Um diese verbindlich beantworten zu können, wäre weiteres Hintergrundwissen und wären weitere Fakten notwendig. Die Frage, ob zB eine Plattform zum Verkauf von Followern erstellt (und zur Nutzung angeboten werden) werden darf, berührt einen anderen rechtlichen Aspekt als die Frage, ob man ein Gewerbe anmelden oder Freiberufler ist.
Viele Grüße
Oliver Daum
Guten Tag,
auf was kommt es den an ob es jetzt Legal oder Illegal ist? Könnte ich Sie irgendwie kontaktieren um das zu klären? Bitte geben sie doch eine ausführliche Erklärung, das würde wirklich weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen