Datenschutz

Haben Sie Fragen zum Datenschutz oder ein konkretes Problem? Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK Kiel) bildet das Datenschutzrecht einen meiner Schwerpunkte.
Datenschutz in Deutschland

Rechtssichere Lösungen finden

Datenschutz im deutschen Recht ist ein bedeutendes und umfassendes Regelwerk, das darauf abzielt, die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu wahren und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten verantwortungsvoll behandelt werden.  Das zentrale Regelwerk hierbei ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in der gesamten Europäischen Union gilt und strenge Vorgaben für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten festlegt.

Die DSGVO definiert die Rechte der betroffenen Personen, wie das Recht auf Auskunft, das Recht auf Löschung und das Recht auf Datenportabilität. Sie legt auch hohe Anforderungen an Unternehmen und Organisationen fest, die personenbezogene Daten verarbeiten, und verpflichtet sie zur Implementierung angemessener Sicherheitsmaßnahmen, um Datenverlust oder -missbrauch zu verhindern.

Zusätzlich zur DSGVO gibt es in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das ergänzende Regelungen und Spezifizierungen enthält. Das BDSG regelt unter anderem den Datenschutz im öffentlichen Sektor und legt die Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden fest.

Die Datenschutzbehörden in den einzelnen Bundesländern sind für die Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften können empfindliche Strafen und Bußgelder verhängt werden.

Im Bereich des Datenschutzrechts bestehen vielschichtige Interdependenzen zwischen dem nationalen Recht und den Gesetzen auf Europäischer Ebene. Dies sorgt in vielen Fällen für eine noch sehr unterschiedliche Rechtsprechung und für viele Herausforderungen und Unsicherheiten.

Im Bereich des Datenschutzes biete ich alle erforderlichen Tätigkeiten an. In Frage kommt zum einen die anwaltliche Beratungstätigkeit in Bezug auf eine Webseite oder datenschutzrechtliche Anfragen von Kunden, Verbrauchern oder Arbeitnehmern etc., aber auch die DSGVO-Konformität des gesamten IT-Systems. Ich erstelle alle wichtigen Dokumente und unterstütze bei der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO im eigenen Unternehmen. Ich berate auch bei einem Auskunftsersuchen, wenn ein Betroffener dieses geltend macht als auch bei der Abwehr unberechtigter Auskunftsersuchen gegenüber Verantwortlichen.

Weiterhin begleite ich Sie bei der Erstellung unternehmensinterner Datenschutzkonzepte und unterstütze bei Datenschutzpannen.

Zum anderen vertrete und berate ich meine Mandanten im Datenschutz auch außergerichtlich und gerichtlich. Dies betrifft unter anderem Verfahren vor den zuständigen (Landes-)Datenschutzbehörden oder vor den Verwaltungsgerichten. In Frage kommen insbesondere Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die DSGVO. Ich vertrete verantwortliche Stellen und Unternehmen auch gegenüber Kunden, Verbrauchern oder Arbeitnehmern außergerichtlich und gerichtlich zur Abwehr von Ansprüchen nach der DSGVO.

Unter gewissen Umständen biete ich auch die Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten an. Dabei ist die zu erbringende Leistung frei verhandelbar. Die Bestellung eines Rechtsanwalts als Datenschutzbeauftragten hat den Vorteil, dass aufgrund der hohen Expertise alle datenschutzrechtlichen Fragen und aktuellen Aspekte aus einer Hand beantwortet werden können. Es bedarf keiner weiteren kostenverursachenden Zuhilfenahme von Experten.

Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK Kiel) biete ich meinen Mandanten eine fundierte Beratung und umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um den Datenschutz. Mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anderen relevanten Datenschutzbestimmungen zur Seite. Vertrauen Sie auf meine Expertise und kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung.

Bei Mandaten im Bereich Datenschutz werde ich für alle Personen tätig. Zu meinen Mandanten zählen Unternehmer, Arbeitgeber, Vereine und alle anderen verantwortlichen Stellen und Unternehmen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten speichern und verarbeiten. Gegenstand der Mandate aufseiten der verantwortlichen Stellen sind häufig Fragen zur rechtmäßigen Umsetzung der DS-GVO im eigenen Betrieb oder bei den Geschäftsabläufen. Zudem gewinnt der Auskunftsanspruch gegenüber den datenverarbeitenden Stellen immer mehr an Bedeutung. Auskunftsverlangen bergen stets das Risiko einer Schadensersatzforderung wegen eines DS-GVO-Verstoßes. Daher greifen viele Verantwortliche bei Auskunftsverlangen auf anwaltliche Beratung zurück.

Weiter werde ich für Verbraucher, Arbeitnehmer und natürliche Personen tätig, die datenschutzrelevante anwaltliche Unterstützung benötigen. Dies betrifft hauptsächlich Mandate bei Verstößen gegen die DS-GVO zum Beispiel bei unvollständigen oder verfristeten Auskunftsersuchen sowie anschließender Schadensersatzforderungen. Bei Privatpersonen kommen zudem die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Soziale-Medien-Plattformen in Betracht, wie etwa nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dies trifft insbesondere bei beleidigenden Äußerungen zu.

Der Datenschutz wirkt sich zu Zeiten der Digitalisierung in fast jeden gesellschaftlichen Bereich aus. Datenschutz beginnt bereits dort, wo Daten erhoben werden. Zum Beispiel beim Arzt, beim Arbeitgeber aber auch bei der Angabe von Namen und Anschrift in unverfänglichen Situationen wie bei einem Gewinnspiel. Nahezu überall werden Daten erhoben und verarbeitet. Daher werden Privatpersonen, die im Mittelpunkt der Schutzvorschriften der DSGVO stehen, besondere Rechte zugestanden, um die Kontrolle über Bestand, Inhalt, Speicherdauer und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu behalten.

Die Zielsetzung des Datenschutzrechts sind positiv einzuordnen, da sie auf den Schutz des einzelnen Bürgers und dessen Selbstbestimmung ausgerichtet ist. Allerdings führen die weitgehenden Ansprüche und Rechte der Betroffenen oftmals auch zu einem rechtsmissbräuchlichen Umgang mit der DSGVO. Dazu ist zu erwähnen, dass die DSGVO noch neu ist und die Regelungen abstrakt gehalten worden sind. Daher ist die DSGVO mehr als andere Rechtsgebiete ein dynamisches Recht, weil es durch die Gerichte noch konkretisiert werden muss. Ein aktuelles Beispiel für die notwendige Konkretisierung ist der genaue Umfang des Auskunftsrechts des Betroffenen gegenüber einem Verantwortlichen. Diese Frage ist gegenwärtig häufig Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens.

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