Corona-Krise (Update 26.3.2020): Wie beantrage ich die staatlichen Hilfsmaßnahmen?

In den vergangenen Tagen gab es viele Meldungen zu den Hilfsmaßnahmen der Politik in Sachen Corona-Krise. Verstärkt unterstützt werden sollen wir Freiberufler, Solo-Selbständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Das Land SH hat angekündigt, 500 Millionen Euro Finanzhilfen bereitzustellen. Der Bundestag hat gestern ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro verabschiedet. Doch welches Programm gilt nun? Und wo und wie werden die Mittel richtig beantragt? Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu den staatlichen Hilfsmaßnahmen und beantwortet die wichtigsten Fragen der Praxis.

Lesezeit ca. 6 Minuten (1150 Wörter)

In der letzten Woche habe ich bereits einen ersten Beitrag zu den Folgen der Eindämmung des Coronavirus für die Wirtschaft geschrieben. Mit diesem Beitrag erfolgt ein Update: Es wird ein aktueller Stand der verschiedenen Hilfsmaßnahmen der Politik gegeben. Zudem werden alle wichtigen Informationen für die Wirtschaft in SH – und auch für alle anderen Bundesländer! – zusammengefasst. Der Beitrag zeigt konkrete Möglichkeiten auf, wie, wo und wann staatliche Fördermittel beantragt werden können.

SH stellt Corona-Hilfen um

Das Land SH beschloss letzte Woche einen Rettungsschirm in Höhe von 500 Millionen Euro bereitzustellen. Begünstigt werden sollten hauptsächlich Freiberufler, Selbständige, Kulturschaffende und Unternehmen. Nachdem der Bund aber am Montag ankündigte, seinerseits ein Soforthilfeprogramm zu starten, stellte SH das eigene Programm kurzerhand um.

Die Landesmittel kommen nunmehr vor allem dem Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebereich zu Gute. Hierfür hat das Land 300 Millionen Euro reserviert. Mit den Geldern sollen den Betroffenen Kredite mit besonders günstigen Zinsen und langer Laufzeit angeboten werden. Dazu, ob die Kriterien für die Kreditvergabe auch einfach und niedrigschwellig gehalten werden, äußerte sich das Wirtschaftsministerium SH bislang nicht. Ein Betrag von 100 Millionen Euro soll verwendet werden, um eventuelle Förderlücken des Bundesprogramms zu schließen.

Die Anträge für das Landesprogramm sind ab heute auf dieser Seite der Investitionsbank SH abrufbar. Wie lange die Bearbeitung der Anträge und schließlich die Auszahlung des Geldes dauert, kann zu diesem Zeitpunkt nicht mit Gewissheit gesagt werden.

Die Corona-Hilfen der übrigen Bundesländer

Auch die übrigen Bundesländer haben Förderprogramme gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise aufgestellt. Einen guten Überblick, der laufend aktualisiert wird, findet sich auf dieser Seite von GamesWirtschaft.

Das Bundesprogramm

Der Bund und die Bundesländer stellen jeweils eigene Corona-Fördermittel zur Verfügung. Das Nebeneinander der Hilfsmaßnahmen führt zu der Frage, ob Betroffene Gelder aus beiden Fördertöpfen beantragen können. Wie ausgeführt ist zum Beispiel das Landesprogramm in SH nachträglich so ausgestaltet worden, dass es keine Überschneidungen mit Bundesmitteln geben wird. Der Bund hingegen kann sich ein Nebeneinander der Fördermittel durchaus vorstellen. Ob auch die übrigen Bundesländer den Weg von SH einschlagen oder nicht, muss den dortigen Informationen entnommen werden.

Entgegen mancher Meldungen umfasst das Bundesprogramm aber keinen 156-Milliarden-Euro-Rettungsschirm für die Wirtschaft. Dieser Betrag stellt vielmehr die Neuverschuldung des Bundes dar. Die 156 Milliarden Euro sind für die medizinischen, wirtschaftlichen und alle anderen Anti-Corona-Maßnahmen erforderlich und erfassen zudem die Steuerausfälle.

Das Sofortprogramm für Freiberufler, Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Der Bund schießt bis zu 50 Milliarden Euro Sofortgeld in den Markt. Gefördert werden sollen Freiberufler, Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige. Bislang einziges Kriterium ist, dass die Betroffenen nicht mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter bzw. 20 Teilzeitkräfte beschäftigen. Wer also mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, gilt als kleines, mittleres bzw. großes Unternehmen. Für diese Unternehmen hat der Bund einen 600 Millionen Euro starken Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf die Beine gestellt. Weitere Informationen hierzu sind hier abrufbar.

Die Betroffenen sollen Einmalzahlungen erhalten, die in begründeten Fällen nicht zurückgezahlt werden müssen. Die maximale Höhe der Zahlungen bemisst sich nach der Anzahl der Vollzeitmitarbeiter. So erhalten Betroffene mit bis zu 5 Mitarbeitern 9.000 € und Betroffene mit bis zu 10 Mitarbeitern 15.000 € vom Bund.

Vergabekriterien und Antragstellung

Die Kriterien für die Vergabe der Sofortgelder sind noch ein wenig schwammig. Dennoch können bereits die folgenden Kriterien genannt werden:

– der Betroffene muss sich aufgrund der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten befinden;
– die Liquiditätsengpässe dürfen erst ab dem 11. März 2020 aufgetreten sein (dies ist laut Bund der offizielle Beginn der Corona-Krise in Deutschland);
– der Betroffene muss bereits vor dem 1. Dezember 2019 seine Waren und Dienstleistungen angeboten haben;
– der Betroffene darf nicht mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigen;
– der Betroffene muss einen Antrag stellen.

Die Antragstellung für das Sofortprogramm erfolgt nicht direkt beim Bund, sondern über die Bundesländer. Betroffene in SH können die Anträge für die Bundesmittel ab heute hier herunterladen. Die Anträge sollen möglichst elektronisch gestellt werden. Zu beachten ist jedoch, dass betroffene Antragsteller eine (eidesstattliche) Versicherung abgeben müssen, dass sie infolge der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind bzw. einen Liquiditätsengpass erlitten.

Wie lange die Bearbeitung der Anträge dauert und wann die Gelder ausgezahlt werden, kann auch hier nicht mit Gewissheit gesagt werden. Es gilt zu berücksichtigen, dass auch die vergebenden Behörden und Einrichtungen aufgrund von Homeoffice nur verlangsamt arbeiten können.

Selbständig? → Grundsicherung!

Speziell für Selbständige stellt der Bund ein weiteres 3-Milliarden-Hilfsprogramm auf. Selbständige, die infolge der Corona-Krise ihren Lebensunterhalt, und den ihrer Familie, nicht mehr sicherstellen können, können Grundsicherung (ALG II) beantragen. Das Besondere dabei ist, dass bei Neuanträgen zwischen dem 1. März und 30. Juni 2020 ausnahmsweise keine Vermögensprüfung vorgenommen wird. Gefordert wird lediglich eine Erklärung des Antragstellers, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.

Eine erwachsene alleinstehende Person erhält aktuell 432 Euro. Auf Antrag übernimmt die die federführende Agentur für Arbeit auch die Mietkosten für das private Heim. Betriebskosten des Unternehmens aber werden von der Grundsicherung nicht erfasst. Diese Kosten können jedoch bei der Antragstellung als Ausgaben positiv geltend gemacht werden. Weitere Informationen zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung während der Corona-Krise sind auf der Seite der Agentur für Arbeit abrufbar.

Kredite und Insolvenzrecht

Als weitere Maßnahme zugunsten der Freiberufler, Solo-Selbständigen und Unternehmen aller Größen gibt es ein KfW-Sonderprogramm. Betroffene erhalten einfachen Zugang zu Krediten. Der Bund haftet mit 80 bis 90 Prozent gegenüber der Hausbank für einen möglichen Ausfall. Für Kredite bis zu 3 Millionen Euro findet eine Risikobewertung allein durch die Hausbank statt – und nicht wie bisher, zusätzlich durch die KfW. Weitere Informationen sind auf dieser Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau verfügbar.

Zudem wurden die Insolvenzregeln geändert. Unternehmen, die aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten geraten, müssen vorerst keine Insolvenz anmelden. Weitere Informationen hierzu werden von Rechtsanwalt Höfer hier zur Verfügung gestellt.  

Ergebnis

Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Vergabe der Fördermittel tatsächlich unbürokratisch erfolgt wie von der Politik versprochen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob antragstellende Betroffene mit einer Nachprüfung im Sofortprogramm rechnen müssen und die bewilligten Gelder ggf. zurückzahlen müssen.

Zudem wird interessant sein, wie die Behörden mit den Anträgen von Freiberuflern, Solo-Selbständigen und Unternehmen umgehen, die zwar Umsatzeinbuße in Folge von Corona verkraften müssen, aber aufgrund von Rücklagen noch über ausreichende liquide Mittel verfügen. Zudem scheinen die Hilfsmaßnamen nicht auf die Bedürfnisse von Existenzgründern zugeschnitten zu sein. Es ist daher möglich, dass beide Gruppen vom Sofortprogramm des Bundes nicht berücksichtigt werden. Für sie käme dann ggf. das 100-Millionen-Euro-Lückenprogramm des Landes SH in Frage.

Ich informiere laufend und gut zu den wirtschaftspolitischen Maßnahmen in Sachen Corona. Bleiben Sie auf dem Laufenden und folgen mir via Facebook, Twitter, Google oder Xing.

Sie sind Freiberufler, Solo-Selbständiger, Unternehmer oder Arbeitgeber aus Kiel oder Schleswig-Holstein und haben Fragen zu Ihren Förderungsmöglichkeiten wegen Corona? Dann nehmen Sie gerne unter info@anwalt-daum.de Kontakt zu mir auf.
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