Arbeitsrecht
Sie stehen vor einer arbeitsrechtlichen Herausforderung oder haben Beratungsbedarf? Ich unterstütze Sie im Bereich Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht
Welche Tätigkeiten biete ich im Arbeitsrecht an?
Zu meinen Tätigkeiten im Bereich Arbeitsrecht gehören die Rechtsberatung und die anwaltliche Vertretung. Im Rahmen der Rechtsberatung stehe ich meinen Mandanten als kompetenter Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zur Seite. Ich prüfe Arbeitsverträge, verfasse Zusatzvereinbarungen, unterstütze bei oder prüfe Kündigungen und andere wichtige Rechtsdokumente. In bestimmten Fällen wollen sich Mandanten zwar anwaltlich beraten lassen, aber nach außen nach wie vor selbst auftreten. In diesen Fällen gebe ich wertvolle Hinweise, wie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber allein und rechtssicher nach außen auftreten können.
In anderen Fällen wünschen Mandanten, dass ich sie als anwaltlicher Interessenvertreter nach außen hin vertrete. Dabei trete ich im Namen meiner Mandanten gegenüber Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Behörden, Gerichten oder anderen Parteien auf. In außergerichtlichen Angelegenheiten prüfe ich bestimmte Rechtsfragen in Hinblick auf die Interessen meiner Mandanten, nehme wichtigen Schriftwechsel vor und gebe rechtliche Erklärungen für sie ab. In gerichtlichen Konfliktsituationen vertrete ich meine Mandanten in ausgewählten Verfahren auch vor den Arbeitsgerichten.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder konkreten Beratungsbedarf im Arbeitsrecht? Dann kommen Sie gerne auf mich zu.
Im Bereich Arbeitsrecht bin ich für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmen und Start-ups tätig. Auf Seiten von Arbeitnehmern berate und vertrete ich diese zu allen gängigen Fragen ihres Arbeitsverhältnisses. Meine Tätigkeit ist unter anderem auf Fragen nach Urlaubsregelungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Kündigungsschutzklagen gerichtet. Darüber hinaus kann ich auch von besonderen Arbeitnehmergruppen wie Azubis, Schwangeren oder Arbeitnehmern, die in Elternzeit gehen möchten, mandatiert werden. Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Anwalt im Arbeitsrecht bilden besondere Arbeitsverhältnisse wie Teilzeitarbeitsverhältnisse oder befristete Arbeitsverträge.
Weiter biete ich auch Arbeitgebern, Unternehmen und Start-ups meine Tätigkeiten in der Rechtsberatung und anwaltlichen Vertretung an. Bei der Rechtsberatung unterstütze ich bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen aus der Sicht des Arbeitgebers. Zudem erstelle ich Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen und berate des Weiteren bei Kündigungen und anderen wichtigen Rechtserklärungen. Sofern gewünscht trete ich in außergerichtlichen Angelegenheiten auch im Namen meiner Mandanten auf und vertrete diese. In ausgewählten Verfahren vertrete ich meine Mandanten auch gerichtlich vor Behörden und Arbeitsgerichten.
In Hinblick auf die Rechtsanwaltskosten gibt es im Arbeitsrecht eine Besonderheit. In „normalen“ Zivilprozessen trägt die Partei die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt und dem Anwalt der Gegenseite, die den Prozess verliert. Im Arbeitsrechtsprozess trägt jede Partei die Kosten für den Rechtsanwalt selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dies gilt für die erste Instanz und hat den folgenden Hintergrund: Arbeitnehmer sollen nicht von der Geltendmachung ihrer Rechte und Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag abgehalten werden, weil sie im Falle eines Unterliegens befürchten müssen, die Kosten des Rechtsanwalts der Arbeitgeberseite zu tragen.
Die Gerichtskosten in Arbeitsprozessen hingegen trägt diejenige Partei, die den Rechtsstreit verliert. Da häufig der Arbeitnehmer der Kläger ist, und damit die Gerichtskosten zumindest vorzustrecken hat, sind die Gerichtskosten in Arbeitsprozessen geringer als in anderen Zivilverfahren. Zudem gibt es im Arbeitsprozess ein Kostenprivileg: Wenn sich die Parteien auf eine Einigung bzw. einen Vergleich einigen können, zahlt keine Partei die Gerichtskosten. Diese werden dann von der Staatskasse getragen.
Das deutsche Arbeitsrecht ist überwiegend als Recht zum Schutz des Arbeitnehmers ausgestaltet. Das Arbeitsrecht weist damit gewisse Parallelen zum Wohnraummietrecht auf. Die rechtliche Begünstigung des Arbeitnehmers ist darauf zurückzuführen, dass sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber regelmäßig in einer schwächeren Position befindet. Um diese ungleiche Stellung auszugleichen, ist das Arbeitsrecht tendenziell zugunsten des Arbeitnehmers aufgebaut.
In bestimmten Konstellationen sollten die gesetzlich definierten Rechtspositionen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch vertragliche Regelungen jedoch korrigiert werden. Es kann durchaus angezeigt sein, die Position des Arbeitnehmers weiter rechtlich zu stärken oder die Rechtsposition des Arbeitgebers in den Vordergrund zu rücken. Sofern Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben, einen Arbeitsvertrag oder eine Zusatzvereinbarung rechtssicher erstellt haben möchten oder anwaltliche Unterstützung bei einer Kündigung benötigen, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.
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