Corona in SH: Was für uns Freiberufler, Solo-Selbständige und Unternehmer jetzt wichtig ist
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Das Stadtbild von Kiel ist geprägt durch vereinzelt geöffnete Läden und Geschäfte. Restaurants und Bars hingegen sind komplett geschlossen. Fast täglich kommen neue wichtige Maßnahmen gegen Corona hinzu. Eine flächendeckende Ausgangssperre wird ebenfalls ernsthaft diskutiert. Nachfolgend werden die wichtigsten gegenwärtigen Fragen und Entwicklungen für Freiberufler, Solo-Selbständige und Unternehmer in SH geklärt.
Wer muss sein Geschäft schließen?
Um Corona einzudämmen hat das Land SH Betretungsverbote für bestimmte Orte und Örtlichkeiten ausgesprochen, die zunächst bis zum 19. April 2020 gelten. Zu diesen Orten zählen:
– Bars, Clubs, Theater, Kinos und Museen;
– Fitnessstudios, Schwimmbäder und Spaßbäder;
– Volkshochschulen, Musikschulen, Universitäten;
– Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks sowie Spielhallen;
– Prostitutionsbetriebe.
Von dem Betretungsverbot erfasst sind alle Geschäfte o. Ä., die eine unmittelbare körperliche Nähe zum Kunden erfordern. Geschlossen werden daher in der Regel auch Kosmetik- und Nagelstudios sowie Friseursalons.
Welche Geschäfte dürfen geöffnet werden?
Folgende Geschäfte und Einrichtungen können unter Auflagen (namentliche Erfassung der Besucher, bestimmte Besuchergrößen, Mindestabstände etc.) weiterhin betrieben werden:
– Bibliotheken und Stadtbüchereien (mit Ausnahme der Uni-Bibliotheken);
– Restaurants und Hotels mit Übernachtungsgästen (sofern Übernachtungsgäste überhaupt vorhanden);
– Shoppingmalls und Outlet-Center.
Welche Maßnahmen können Arbeitgeber ergreifen, um ihre Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen?
Zu den grundlegenden Maßnahmen gehört es, seinen Mitarbeitern ausreichend Zugriff zu Hygiene- und Desinfektionsmitteln zu verschaffen sowie die Sicherstellung des gebotenen Mindestabstandes (social distancing) zum Kunden.
Muss ich meine Mitarbeiter während Corona weiterbezahlen?
Da aufgrund des Betriebsrisikos die Arbeitgeber in ihrer Existenz besonders gefährdet sind, soll ihnen ein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Gemeint ist damit unter anderem das Kurzarbeitergeld.
Was ist das Kurzarbeitergeld und wie funktioniert das?
Kann ein Unternehmer die Löhne und Gehälter seiner Mitarbeiter nicht mehr zahlen, kann er die Übernahme eines Teils des Nettolohns und anfallender Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt gegenwärtig 60 Prozent vom vereinbarten Arbeitslohn; bei Arbeitnehmer mit Familien in der Regel 67 Prozent.
Verantwortlich für das Kurzarbeitergeld ist der Arbeitgeber, der einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellt. Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld hat der Bund aufgrund Corona bereits erheblich gesenkt. Mit weiteren Erleichterungen ist zu rechnen.
Muss ich meine Mitarbeiter weiterbezahlen, wenn diese an Corona erkranken?
Ich bin selbständig und an Corona erkrankt: Bekomme ich eine Entschädigung?
Ja! Aus § 56 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz ergibt sich ausdrücklich, dass Existenzgründer und Selbständige mit eigenem Betrieb oder Praxis nicht gedeckte Betriebsausgaben im angemessenen Umfang erstattet bekommen können.
Gibt es Erste-Hilfe-Maßnahmen für die Wirtschaft in SH?
An die Anträge werden keine strengen Anforderungen gestellt. Auch von Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes werde bis zum 31. Dezember 2020 abgesehen. Zudem wurden die Kreditangebote der Förderbank IB.SH auf die aktuelle Bedarfssituation angepasst.
Sind weitere Maßnahmen zum Wiederaufbau der Wirtschaft geplant?
Zum Teil wird gefordert, den Freiberuflern, Solo-Selbständigen und Unternehmern einen Betrag von 15.000 € als unkomplizierte Soforthilfe zu gewähren. Für viele wäre dieser Betrag doch zu wenig, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Feststeht, dass die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus noch lange anhalten werden und unter allen Wirtschaftsakteuren, das heißt Freiberufler, Unternehmer, Arbeitnehmer und der Politik aufgeteilt werden müssen.
Ergebnis
Sie sind Freiberufler, Solo-Selbständiger, Unternehmer oder Arbeitgeber aus Kiel oder Schleswig-Holstein und haben Fragen zu Ihren Förderungsmöglichkeiten wegen Corona? Dann nehmen Sie gerne unter info@anwalt-daum.de Kontakt zu mir auf.
- 19.03.2020
- 19:00